top of page

Seit 01.01.2005 gilt in Österreich das Bundestierschutzgesetz. Das bedeutet, dass in allen Bundesländern Österreichs die gleichen gesetzlichen Vorgaben für den Tierschutz gelten. Die Kontrolle und Vollziehung obliegt den Bezirkshauptmannschaften.

 

Hier nun einige wichtige Auszüge:

§5 TSCHG – Verbot der Tierquälerei

Einem Tier ungerechtfertigten Schmerz, Leid und Schaden zuzufügen, oder es in schwere Angst zu versetzen ist verboten. Dazu zählen unter anderem: Qualzüchtungen, Geräte zur Ausbildung von Tieren, schädliche Umwelteinflüsse, Bewegungseinschränkungen und Vernachlässigung.

Einem Tier ungerechtfertigten Schmerz, Leid und Schaden zuzufügen, oder es in schwere Angst zu versetzen ist verboten. Dazu zählen unter anderem: Qualzüchtungen, Geräte zur Ausbildung von Tieren, schädliche Umwelteinflüsse, Bewegungseinschränkungen und Vernachlässigung.

§6 TSCHG – Verbot der Tötung

Gesunde Heimtiere zu töten ist verboten. Ebenso dürfen überzählige oder unverkäufliche Tiere nicht getötet werden. Tiere dürfen nur aus Gründen von schwerer Krankheit, Verletzung oder unzumutbarem Gesundheitszustand getötet werden. Bestimmen und durchführen darf dies nur ein Tierarzt, der diese Entscheidung im Nachhinein auch begründen können muss. Das Erschießen, Erschlagen und andere Praktiken zur Beseitigung von überschüssigen Tieren ist verboten!

§7 TSCHG – Verbot von Eingriffen

Schmerzhafte Eingriffe wie das Kupieren von Ohren, Schwänzen, Schnäbeln und Flügeln, das Durchtrennen von Stimmbändern, das Entfernen von Krallen, Zähnen, Vibrissen und Duftdrüsen ist verboten.

Eingriffe zur Verhinderung der Fortpflanzung, etc. dürfen nur von einem Tierarzt vorgenommen werden.

§8a TSCHG Verkaufsverbot von Tieren

Das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen ist verboten soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gem. §28 (zB durch einen Amtstierarzt genehmigte Veranstaltung) erfolgt.

Das Anbieten von Tieren durch Privatpersonen ist verboten, außer es handelt sich und ein einzelnes, individuell bestimmtes Tier mit einem Alter von mehr als 6 Monaten bzw. für Hunde und Katzen, deren bleibende Eckzähne bereits ausgebildet sind und die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen. Bei Hunden ist dabei nachzuweisen, dass diese seit mind. 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.

Abgaben gestattet sind durch bewilligte Tierheime, Tierschutzvereine mit Betriebsstätten, registrierte Züchter (beschränkt auf ihre Zuchttiere).

Bestrafung bei Nichteinhaltung

Wer die oben genannten Gesetze übertritt, muss mit Geldstrafen von 3.750€ bis 7.500€ rechnen! Ebenso werden Personen bestraft die es zulassen, dass eine unter ihrer Aufsicht oder Erziehung stehende Person (z.B. Kind) gegen die Tierschutzgesetze verstößt. Außerdem ist der alleinige Versuch auch strafbar.

 

Hier gelangst du zum Tierschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung: Aktuelle TSCHG

In Memoriam Charly
Bis zur letzten Pfote

Nicht WEGSCHAUEN kann Tierleben retten und Tierleid mindern

 

 

Wenn du Tierquälerei oder Tiermissbrauch feststellst, möchten wir dich dabei unterstützen, die richtigen Schritte zu tun. Denn es ist wichtig, dass du in dieser schwierigen Situation nicht alleine bist. Dass du aktiv wirst, kann das Leid von Tieren beenden und Tierleben retten!

Was machen ?

Polizei verständigen, bei akuter Gefährdung des Tieres SOFORT Polizei anrufen.

  1. Wenn keine akute Lebensgefahr besteht bring dich nicht selbst in Gefahr. Nimm dir Zeit für die Dokumentierung Fotos, Videos, Sprachaufnahmen etc. sind sehr wichtig, um schlechte Tierhaltung oder Tierquälerei zu dokumentieren. Eventuell vorhandene Zeugen und die Bereitschaft, selbst als Zeuge auszusagen, sind sehr wichtige Unterstützung dar. Jeder hat das Recht auf eine vertrauliche Aussage. Wer seine Anonymität wahren möchte, sollte den zuständigen Sachbearbeiter einer Behörde darauf hinweisen.

    Dokumentiere den Missstand für die Meldung der Tierquälerei auch schriftlich, wobei folgende Fragen beantwortet werden sollten:

    • WANN  ist es geschehen ?

    • WER  hat sich im Sinne des Tierwohls schuldig gemacht - anonyme Anzeigen möglich

    • WAS  ist genau passiert?

    • WO  ist es geschehen, und wo warst du als du es beobachtet hast ?
       

  2. Tierbesitzer ohne erhobenen Zeigefinger informieren, denn leider ist oft fehlendes Wissen oder schlicht nicht genug Interesse für Tierleid verantwortlich.
    Hinter Tierleid verbergen sich sehr oft menschliche Tragödien , schau über den Tellerrand

  3. Wenn Einsichtigkeit fehlt

    Melde die Tierquälerei bei der Tierschutzombudsstelle deines Bundeslandes oder einer örtlichen Tierschutzorganisation und bei der Polizei

  4.  

    In Österreich ist die zuständige BH zu informieren. Sende die gesammelten Beweise zusammen mit einer sachlichen und möglichst präzisen Beschreibung der Fakten an den zuständigen Amtstierarzt. Sie sind für die Überprüfung der Tierhaltung und für die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig. Außerdem sind sie in der Lage, Strafverfahren einzuleiten. Alternativ kann auch die Tierschutzombudsstelle Ihres Bundeslandes informiert werden. 


    Bei offensichtlicher Gefahr sofort die telefonische Meldung des Vorfalls und nicht nur eine elektronische Meldung in Form einer Mail. So ist eine schnellere Bearbeitung gesichert.
  5.  

  6. Tierschutzombudsstelle Steiermark
    https://www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at/

Schlafende getigerte Katze

  1. Impfungen
    Impfungen sind bei Katzen sehr wichtig, da sie sie vor lebensbedrohlichen Krankheiten schützen, wie z.B. Katzenschnupfen und Katzenseuche. Impfungen stärken das Immunsystem der Katze, so dass sie gegen die Erreger der Krankheiten besser gewappnet ist. Eine Impfung kann auch die Ansteckungsgefahr für andere Katzen reduzieren und die Lebenserwartung der Katze erhöhen.

     

    Neben der Grundimmunisierung im Kittenalter ist die regelmäßige Auffrischung der Impfung notwendig.

    Die wichtigsten Impfungen für Katzen sind gegen Katzenschnupfen (Rhinotracheitis, Herpes und Calicivirus), Katzenseuche (Panleukopenie) und Tollwut (nur bei Auslandsreisen notwendig). Auch eine Impfung gegen Leukose (FeLV) kann für Katzen mit Freigang sinnvoll sein. 

    Und auch Wohnungskatzen sollten einen aufrechten Impfschutz haben. Krankheiten übertragen sich nicht nur von Katze zu Katze, sondern auch über den Menschen!

  2. Parasiten-Prophylaxe
    Katzen können durch Ektoparasiten wie Flöhen, Zecken, Milben oder auch Endoparasiten, beispielsweise Würmern oder Giardien befallen werden. Ein Parasitenbefall kann zu verschiedenen Gesundheitsstörungen führen. Diese reichen von teilweise massivem Durchfall (zB bei Giardien) und Juckreiz bis hin zur chronischen Flohspeichelallergie oder ernsthaften Infektionskrankheiten, die durch Zecken übertragen werden. Einige dieser Parasiten können auch an Menschen weitergegeben werden (Zoonosen).

    Gerade bei Freigängern ist eine regelmäßige Vorsorge wichtig. Kauft hier bitte keine Billigpräparate aus dem Supermarkt oder Handel. Gute und vor allem nachhaltige Vorsorgemittel sind nur beim Tierarzt erhältlich.

    Empfehlung zur Entwurmung und Parasitenbehandlung:
    – Freigänger alle 3 Monate
    – Wohnungskatzen alle 6 Monate

  3. Microchip
    Katzen chippen ist sinnvoll, um entlaufene oder verletzte Katzen leicht wiederzufinden und ihren Besitzer zu identifizieren. Ein Chip, der etwa so groß wie ein Reiskorn ist, wird unter die Haut implantiert und enthält eine einzigartige Kennnummer, die mit einem Lesegerät ausgelesen werden kann.

    Wichtig ist, dass der Chip auch in einer der Datenbanken, zB Tasso oder animaldata, registriert wird. Nur so kann auch der Besitzer beim Fund ermittelt werden.

    Ein Chip kann auch für spezielle Katzenklappen und Futterautomaten verwendet werden, die nur für die Katze mit der entsprechenden Chipnummer zugänglich sind. 

     

    Die neueste Generation an Chips sind sogenannte Thermochips. Die Thermochips haben einen zusätzlichen Sensor für die Körpertemperatur. Für das Auslesen ist ein gesondertes Lesegerät notwendig, das sowohl den Chip wie auch die Temperatur ausliest. 

    Hinweis: Alle Vermittlungskatzen des Cathouses sind gechippt und registriert. Auch Streuner aus unseren Streunerprojekten werden alle standardgemäß gechippt und als Streuner registriert.

  4. Vorsorgeuntersuchungen
    Wir empfehlen regelmäßige, jährliche Termine zur Vorsorgeuntersuchung – insbesondere bei älteren Pfötchen. Neben der eingehenden Untersuchung und dem Abhören von Herz und Lunge gehört dazu auch ein (großes) Blutbild sowie die Zahnkontrolle und je nach Gesundheitszustand weitere Untersuchungen. Beispielsweise die regelmäßige Bestimmung von Nieren- und Schilddrüsenwerten ist bei älteren Katzen sinnvoll.

Sollten bei eurer Katze Auffälligkeiten festgestellt werden, zögert niemals den Tierarzt aufzusuchen. Katzen sind Verbergungs Künstler was Schmerzen angeht, daher kann es oft zu spät sein wenn man erst dann einen Tierarzt aufsucht.

Katzen auf der Straße
bottom of page